AGBs • Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 

1. Abschluss des Reisevertrages

 
Wir erbitten eine frühzeitige Reiseanmeldung. Diese können Sie schriftlich, persönlich oder telefonisch vornehmen. Sonderwünsche werden grundsätzlich schriftlich erfasstund abgeglichen. Die Reisebestätigung ist als Antrag zur späteren Vertragsvereinbarung zu sehen, an den wir 10 Tage nach Ausstellungsdatum gebunden sind. Innerhalb dieser Frist erwarten wir Ihre Anzahlung. Durch Leistung der Anzahlung haben Sie unseren Antrag angenommen und unsere Allgemeinen Reisebedingungen als Vertragsbestandteil akzeptiert. Der Reisevertrag ist somit abgeschlossen.
 
 

2. Zahlungen

 
Zusammen mit Ihren bestellten Tickets/Gutscheinen erhalten Sie eine Rechnung. Diese ist bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt zu begleichen. Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des Reisepreises.
 
 

3. Unsere Leistungen

 
Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung in unserer Reisebestätigung. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche sind in die Reisebestätigung aufzunehmen.
Unsere Leistungen werden Ihnen als Netto-Beträge in € (Euro) zuzüglich der gesetzl. MWSt von derzeit 16 % angeboten und in Rechnung gestellt. (Ausgenommen hiervon sind Flughafen- und Lande-Gebühren die als Brutto-Endpreise abgerechnet werden)
Für unser Alpinflug-Team steht die Luftfahrttechnik, die Faszination am Fliegen und die Vermittelung von Wissen im Mittelpunkt; mit den angebotenen Selbstkosten-Preisen wird kein Gewinn erwirtschaftet.
 
 

4. Preisänderungen

 
Wir können vier Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder Benzin, erhöht haben. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.
 
 

5. Leistungsänderung

 
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.
 
 

6. Versicherung

 
Die Beförderung erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 44 ff LuftVG bzw. des Warschauer Abkommens. Danach ist die Haftung des Flugzeug- bzw. Luftfrachtführers auf folgende gesetzlich geregelten Deckungssummen beschränkt: € 600.000 für Personenschäden, € 2.000 für Gepäckschäden.
 
 

7. Rücktritt durch den Kunden

 
Sie können jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Vertrag zurück, so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich gesparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen zu berücksichtigen. Die Stornogebühren für Gruppenreisen (Vollcharter) erfragen Sie bitte vor Buchung. Tritt ein Kunde seinen bestätigten Flug nicht an, so verfällt der Reisepreis.
 
 

8. Rücktritt durch den Veranstalter

 
Beachten Sie bitte, dass Witterungsbedingungen einen Flug unmöglich machen können. Aus Sicherheitsgründen kann der Pilot einen Flug auch kurzfristig absagen oder verkürzen. Ebenso kann aus technischen oder flugbetrieblichen Gründen vom vorher vereinbarten Flugablauf abgewichen werden. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilsmässig erstattet, wenn über Ersatztermine keine Einigung erzielt werden kann. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
 
 

9. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

 
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im übrigen.
 
 

10. Gerichtsstand

 
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
 
 

 
 

Was noch zu beachten ist

 
Zeiten

Bitten seien Sie mindestens 30 min vor Abflug am vereinbarten Treffpunkt am Flughafen.
Bei einem Rundflug von 1 bis 2 Stunden Dauer, sollten Sie - aufgrund von möglichen Zwischenlandungen, Pre-Flight Check und technischer Unterweisung (falls gewünscht) - für den gesamten Ablauf etwa 4 bis 5 Stunden Programm einplanen.
Die Rollzeiten zum Start und nach der Landung sind in den angegebenen Flugzeiten nicht enthalten.
 
 
Ausweispflicht

Gültige Ausweispapiere für alle Teilnehmer ist Pflicht! Dies gilt insbesondere auch bei Inlandsflügen.
 
 
Sitzplatz

In den von uns eingesetzten Flugzeugen und Chartermaschinen haben Sie von jeden Sitzplatz immer gute Sicht, eine vorherige Sitzplatzreservierung ist nicht möglich. Die Belegung der Plätze im Flugzeug wird vom Piloten entsprechend einer günstigen Gewichtsverteilung festgelegt. Wir bemühen uns jedoch Kundenwünsche zu berücksichtigen.
 
 
Wetter

Strahlenden Sonnenschein können wir Ihnen nicht garantieren. Unsere Besatzungen halten sich sehr streng an die Vorschriften. Ausserdem ist ein Rund- oder Erlebnisflug ein Vergnügungsflug und kein Flug, der Sie so schnell wie möglich von A nach B bringen soll. Schließlich möchten Sie während des Fluges etwas sehen, und das berücksichtigen wir. Aus Wettergründen entscheidet der Pilot mitunter erst kurz vor dem Start, ob geflogen werden kann oder nicht. Dennoch bitten wir Sie, in jedem Fall wie vereinbart erst einmal zum Flughafen zu kommen. Sollte ein Flug wegen schlechter Wetterlage ausfallen, so bieten wir Ihnen Ersatztermine an oder erstatten Ihnen den Flugpreis.